Egal ob Aktivrente, Beitragsbemessungsgrenze oder betriebliche Altersvorsorge: Hier sind 10 Neuerungen für 2026, die Versicherte im Blick behalten sollten. Das Jahr 2026 bringt mehrere gesetzliche Änderungen mit sich. Diese betreffen nicht nur den Finanzbereich, sondern auch das Versicherungswesen. Hier ist ein Überblick über zehn wichtige Versicherungsänderungen und ihre konkreten Folgen für die Versicherten.
#1 : Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026
Eine der wesentlichen Änderungen im Jahr 2026 ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, auch BBG genannt. Dies betrifft die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Bruttoeinkommen fest, das für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Jeder Teil des Gehalts, der diese Grenze überschreitet, unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.
Seit Januar 2026 liegt die jährliche Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung bei 69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von mehr als 5 %.
Schnell-Info – Was bedeutet das konkret? Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt zu Mehrbelastungen für bestimmte Arbeitnehmer, deren Einkommen nahe oder über dieser Grenze liegt:
- Krankenversicherung: +51,30 €
- Pflegeversicherung mit Kindern: +10,80 €
- Pflegeversicherung ohne Kinder: +12,60 €
#2 : Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ebenfalls deutlich an. Die monatliche Grenze steigt von 8.050 Euro auf 8.450 Euro. Die jährliche Grenze beläuft sich nun auf 101.400 Euro.
Schnell-Info: Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 Euro (gegenüber 50.493 Euro im Jahr 2025). Das bedeutet, dass man für das gleiche Gehalt weniger Rentenpunkte erhält. Wenn man genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält man nur noch anteilig 0,9720 Rentenpunkte anstelle eines vollen Punktes.
#3: Aktivrente
Die Anfang 2026 eingeführte Reform der „Aktivrente“ zielt darauf ab, Rentner zu ermutigen, freiwillig weiterzuarbeiten.
- Zusatzeinkommen: Bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 € pro Jahr).
- Steuern: Dieser Betrag ist grundsätzlich steuerfrei. Nur Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, sind steuerpflichtig.
- Beiträge: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiterhin fällig.
#4: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Jahr 2026
Durch die Anhebung der BBG können Arbeitnehmer (im Rahmen der Entgeltumwandlung) höhere Beträge in ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen und dabei gleichzeitig von Sozialversicherungs- und Steuervorteilen profitieren.
- Sozialversicherungsfreiheit: Bis zu 4 % der BBG, das entspricht 4.056 € pro Jahr (338 € pro Monat).
- Steuerfreiheit: Bis zu 8 % der BBG, das entspricht 8.112 € pro Jahr (676 € pro Monat).
#5: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2026
Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) steigt ebenfalls an. Sie liegt nun bei 77.400 € pro Jahr (bzw. 6.450 € pro Monat). Um in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können, muss das Einkommen über diesem Betrag liegen.
Schnell-Info: Aufgrund der gestiegenen Gesundheitsausgaben haben viele Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist auf 2,9 % gestiegen.
#6: Basisrente (Rürup-Rente)
Für Selbstständige und Besserverdiener können die Beiträge zu einer Basisrente zu 100 % als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag für den Vorsteuerabzug wurde angehoben:
- Alleinstehende: 30.826 €
- Verheiratete Paare: 61.652 €
#7: Reform der Riester-Rente
Am 17. Dezember 2025 wurde eine Reform der Riester-Rente („Riester-Rente 2.0“) verabschiedet. Eine Abschaffung ist nicht vorgesehen.
Schnell-Info: Die Anbieter können flexiblere Produkte ohne Beitragsgarantiepflicht anbieten. Die Umsetzung ist für den 1. Januar 2027 geplant.
#8 : Frühstart-Rente (Retraite à démarrage précoce)
Kinder ab 6 Jahren erhalten eine staatliche Förderung von 10 € pro Monat. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, beginnend mit Kindern des Geburtsjahrgangs 2020.
Schnell-Info: Diese Maßnahme ermöglicht es, schon früh vom Zinseszinseffekt zu profitieren und den Grundstein für eine künftige finanzielle Freiheit zu legen.
#9: Versicherungskennzeichen 2026
Ab dem 1. März müssen die Versicherungskennzeichen gewechselt werden (von Grün auf Schwarz), insbesondere für E-Scooter und Mofas.
Schnell-Info: Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht. Dies ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
#10: Regionalklassen und Typklassen in der Kfz-Versicherung 2026
Typklassen spiegeln die Schadenstatistik eines Fahrzeugmodells wider. Regionalklassen hängen vom Wohnort ab.
Auswirkungen:
- Typklassen: 5,9 Millionen zahlen mehr / 4,2 Millionen zahlen weniger / 32 Millionen unverändert.
- Regionalklassen: 5 Millionen steigen / 5,3 Millionen sinken / 32,1 Millionen unverändert.
Schnell-Info: Prüfen Sie Ihre jährliche Beitragsrechnung. Eine Klassenänderung kann ein Sonderkündigungsrecht begründen.

